Verbraucherschutz

Faire Verträge und klare Grenzen

WfE schlägt Änderungen für drei Situationen vor: Todesfälle, länger anhaltende Zahlungsrückstände und wiederholten telefonischen Verkaufsdruck.

1. Verträge im Todesfall

Nach einem Todesfall sind bestehende Abonnements und digitale Verträge für Angehörige oft nicht vollständig bekannt. WfE schlägt deshalb vor, personenbezogene Verbraucherverträge grundsätzlich mit dem Tod zu beenden und weitere laufende Grundgebühren ab diesem Zeitpunkt zu stoppen.

Ausnahme für den gemeinsamen Haushalt: Bei Miet-, Energie-, Internet- und vergleichbaren Verträgen soll es ein einfaches Übernahme- oder Beendigungsrecht geben, damit notwendige Leistungen nicht ungewollt wegfallen.

2. Weitere Schulden begrenzen

Bei geeigneten personenbezogenen Dauerschuldverhältnissen soll nach drei Monaten ohne Zahlung und ohne Reaktion trotz nachweisbarer Kontaktversuche der weitere Aufbau laufender Grundgebühren beendet werden.

Kein Schuldenerlass: Bereits entstandene berechtigte Forderungen bleiben bestehen. Die Regelung soll nur verhindern, dass zusätzliche vermeidbare laufende Kosten immer weiter anwachsen.

Für existenzielle Bereiche wie Wohnraum oder grundlegende Versorgung sind gesonderte Schutzregeln erforderlich.

3. Ein Nein muss reichen

Wer weiteren Werbeanrufen widerspricht, soll nicht erneut zu Verkaufszwecken kontaktiert werden. WfE schlägt außerdem vor, neue kostenpflichtige Verträge aus ausgehenden Werbeanrufen erst nach einer zusätzlichen Bestätigung in Textform wirksam werden zu lassen.

Der gemeinsame Grundsatz

Verträge sollen auf einer freien, informierten Entscheidung beruhen und Menschen in schwierigen Situationen nicht durch vermeidbare Folgekosten zusätzlich belasten.