1. Verträge im Todesfall
Nach einem Todesfall sind bestehende Abonnements und digitale Verträge für Angehörige oft nicht vollständig bekannt. WfE schlägt deshalb vor, personenbezogene Verbraucherverträge grundsätzlich mit dem Tod zu beenden und weitere laufende Grundgebühren ab diesem Zeitpunkt zu stoppen.
2. Weitere Schulden begrenzen
Bei geeigneten personenbezogenen Dauerschuldverhältnissen soll nach drei Monaten ohne Zahlung und ohne Reaktion trotz nachweisbarer Kontaktversuche der weitere Aufbau laufender Grundgebühren beendet werden.
Für existenzielle Bereiche wie Wohnraum oder grundlegende Versorgung sind gesonderte Schutzregeln erforderlich.
3. Ein Nein muss reichen
Wer weiteren Werbeanrufen widerspricht, soll nicht erneut zu Verkaufszwecken kontaktiert werden. WfE schlägt außerdem vor, neue kostenpflichtige Verträge aus ausgehenden Werbeanrufen erst nach einer zusätzlichen Bestätigung in Textform wirksam werden zu lassen.
Der gemeinsame Grundsatz
Verträge sollen auf einer freien, informierten Entscheidung beruhen und Menschen in schwierigen Situationen nicht durch vermeidbare Folgekosten zusätzlich belasten.