Verträge im Todesfall
Personenbezogene Verbraucherverträge sollen grundsätzlich mit dem Tod enden. Für notwendige Haushaltsverträge soll ein einfaches Übernahme- oder Beendigungsrecht gelten.
WfE entwickelt politische Vorschläge zu Themen, die Menschen im Alltag betreffen. Im Mittelpunkt stehen nachvollziehbare Regeln, soziale Verantwortung und praktische Lösungen.
Drei Vorschläge befassen sich mit Vertragskosten in schwierigen Lebenssituationen und mit Schutz vor Verkaufsdruck.
Personenbezogene Verbraucherverträge sollen grundsätzlich mit dem Tod enden. Für notwendige Haushaltsverträge soll ein einfaches Übernahme- oder Beendigungsrecht gelten.
Bei geeigneten Dauerschuldverhältnissen sollen nach drei Monaten ohne Zahlung und Reaktion keine weiteren laufenden Grundgebühren entstehen.
Ein erklärter Widerspruch gegen weitere Werbeanrufe soll verbindlich sein. Neue kostenpflichtige Verträge aus Werbeanrufen sollen zusätzlich bestätigt werden.
Die Themenübersicht bündelt die aktuellen politischen Vorschläge der Initiative.
Flexible Arbeitsmodelle und verlässliche Rahmenbedingungen für unterschiedliche Lebenssituationen.
Investitionen in Schulen, Ausstattung, Personal und Chancen für Kinder und Jugendliche.
Langfristige Finanzierung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Beitragsgeldern.
Mehr Wohnraum und bezahlbares Wohnen als zentrale soziale Aufgabe.
Deshalb beschreibt WfE auf dieser Website nicht nur Ziele, sondern auch, welche konkreten Änderungen vorgeschlagen werden.